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Stellungnahme abgegeben | Parteistellung beantragt!

Die Betreibergesellschaft des S-Link muss eine Umweltverträglichkeitserklärung abgeben, um eine entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung einzuleiten. Nur mit einer positiven Prüfung kann der Bau gestartet werden. Es wurde lediglich der erste Abschnittt vom Hauptbahnhof bis Mirabellplatz im Dezember 2022 eingereicht. Aus unsere Sicht ist es bei einem Projekt dieser Größenordnung unverantwortlich, nur Teilkonzepte einzureichen, wenn kein Gesamtplan vorliegt. Leider ist das aber gesetzlich möglich und sollte raschest geändert werden. Mit der Veröffentlichung am 14. September 2023 konnten bis 30.10.2023 begründete Einwendungen eingebracht, sowie die Parteistellung im Verfahren beantragt werden. Die Initiative Stopp U-Bahn hat mit eurer Hilfe (200 gültige Unterschriften waren dafür notwendig) die Parteistellung beantragt. Wir werden daher auch der mündlichen Verhandlung am 11. und 12. Dezember 2023 beiwohnen.
Im Zuge der Abfassung von Einwendungen zur UVP wurden wir massiv behindert: Die zur Verfügung gestellten Daten (ca. 8.000 Seiten Text und Pläne) wurden nur elektronisch lesbar zur Verfügung gestellt. Daher es konnte die Texte weder markiert noch ausgedruckt werden. Wir behalten uns dahingehnd rechtliche Schritte vor.

Über den Antrag zur Parteistellung hinaus haben wir 15 Seiten begründete Einwendungen zu dem Projekt eingebracht, die Teil der mündlichen Verhandlungen sein werden.

Wir haben eine kompakte Stellungnahme mit den Hauptkritikpunkten verfasst , die von 200 Menschen unterschrieben wurde.
Wir können daher alle Rechtsmittel ausschöpfen.
Hier Link zur eingereichten Stellungnahme

Edikt zur Veröffentlichung der UVP Unterlagen

Edikt zu Umweltverträglichkeitsprüfung S-Link
  • UVP: Wer darf Einwendungen machen
    Um als Bürgerinitiative am UVP Verfahren teilnehmen und Rechtsmittel anwenden zu können, muss man eine Bürgerinitiative nach dem UVP Gesetz bilden. Das bedeutet, dass 200 Menschen eine begründete Stellungnahme unterstützen müssen. Wir bitten euch, unsere Stellungnahme zu unterstützen und bis 25.10. an uns zu übermitteln. Diese Stellungnahme ist sehr kompakt (es müssen auch noch die Unterschriftenfelder rauf ;), aber es soll schon alles angesprochen werden, was wir in Folge bis zur mündlichen Verhandlung am 11., 12. Dezember noch detaillierter einwenden werden. Der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen samt Umweltverträglichkeitserklärung liegen von 15.09.2023 bis einschließlich 30.10.2023 an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme … Weiterlesen: UVP: Wer darf Einwendungen machen